Sozialbestattung

Wie funktioniert eine Sozialbestattung?

Verstirbt ein Angehöriger sehen sich Hinterbliebene nicht nur psychischen Problemen ausgesetzt, sondern müssen sich auch um die Beerdigung kümmern.

Dazu gehört auch die Übernahme der Kosten. Doch was passiert, wenn die Angehörigen nicht die finanziellen Mittel besitzen, um eine würdevolle und den Wünschen des Verstorbenen entsprechende Bestattung auszurichten? Dann werden die Kosten vom Sozialamt übernommen.

Wann übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten?

Es gibt keine genauen gesetzlichen Vorgaben, was unter Umständen zu Konflikten über die Höhe des Leistungsumfangs führen kann. Die Übernahme der Kosten können nur Personen beantragen die auch bestattungspflichtig sind.

Welche Leistungen übernimmt die Sozialbestattung?

Wahl zwischen Feuer- und Erdbestattung

Überführungskosten

Sargträger

Friedhofs- und Bestattungsgebühren

Trauerredner oder geistliche Begleitung bei der Trauerfeier

Bestatterleistungen

Eine Sterbegeldversicherung kann Hinterbliebene finanziell entlasten.

Diese gehört zum Schonvermögen und kann vom Sozialamt nicht aufgelöst werden (  siehe Vorsorge).